Rechtsgebiete

Rund um Ihr Unternehmen

Die Kanzlei berät und vertritt Unternehmen aus dem Mittelstand sowie Freiberufler in den unterschiedlichsten Rechtsgebieten.
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Beratung & Vertretung

Beratung & Vertretung für Unternehmen

Wir begleiten Unternehmen bei den rechtlichen Fragen des Tagesgeschäfts: von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen über das Arbeitsrecht, das Urheber- und Wettbewerbsrecht bis hin zu Streitigkeiten mit Kunden oder Lieferanten – außergerichtlich und vor Gericht.

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Arbeitsrecht: Wir erstellen und prüfen für Sie rechtssichere Arbeitsverträge – vom Minijob bis zur Führungskraft –, bereiten Kündigungen rechtssicher vor und sprechen diese auf Wunsch auch für Sie aus. Kommt es zum Streitfall, vertreten wir Sie konsequent in allen arbeitsgerichtlichen Verfahren, insbesondere bei Kündigungsschutzklagen.

Im Urheber- und Wettbewerbsrecht schützen wir Ihre Leistungen und Ihren Marktauftritt: Wir sichern Ihre Inhalte, Konzepte und Marken ab, gehen gegen Plagiate und Rechtsverletzungen vor und verteidigen Sie bei Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstößen oder Urheberrechtsverletzungen.

Sie erhalten von uns vorab eine ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten und eine klare Aussage zu den zu erwartenden Kosten. Größere Mandate besprechen wir gerne direkt bei Ihnen im Unternehmen.

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Forderungsinkasso

Die Kanzlei hat sich unter anderem auf die Beitreibung offener Forderungen spezialisiert. Zu den Leistungen gehören außergerichtliche Mahnschreiben und das Führen eines Forderungskontos.

Bevor wir tätig werden, prüfen wir kostengünstig, ob Ihr Schuldner bereits zahlungsunfähig ist – damit Sie gutem Geld kein schlechtes hinterherwerfen. Gerade bei Forderungen unter 1.000,00 Euro erreichen die Verfahrenskosten samt Zwangsvollstreckung schnell die Forderungshöhe. Ein kostspieliger Titel nützt Ihnen wenig, wenn die Forderung nicht realisierbar ist.

Dank schlanker Kanzleistruktur bieten wir einen professionellen Inkassoservice zu günstigen Konditionen. Bei höheren Forderungen empfehlen wir eine Vergütungsvereinbarung nach Zeithonorar-Stundensätzen statt der gesetzlichen Vergütung nach Streitwert (§§ 13, 14 RVG, Nr. 2300 bzw. 2302 VV). Die Bearbeitung eines solchen Mandats dauert üblicherweise unter einer Stunde; Rechtsanwalt Fenske unterbreitet Ihnen dazu gerne persönlich ein Angebot.

Inkassoanfrage online stellen: Sie können Ihre offene Forderung jederzeit online an die Kanzlei übergeben – Schuldnerdaten, Rechnungsbetrag und Fälligkeit übermitteln Sie verschlüsselt über das gesicherte WebAkte-Formular, ohne die Kanzlei aufsuchen zu müssen. Wir prüfen die Erfolgsaussichten, mahnen außergerichtlich und führen bei Bedarf das gerichtliche Mahnverfahren.

Zahlt der Schuldner nicht, führen wir anschließend das gerichtliche Mahnverfahren beziehungsweise das Gerichtsverfahren für Sie durch; die Gebühren richten sich dann ausschließlich nach dem RVG. Das gerichtliche Mahnverfahren läuft seit dem 01.12.2008 ausschließlich elektronisch – wir nutzen das EGVP seit seiner Einführung. Nähere Informationen erhalten Sie über eine unverbindliche Anfrage oder telefonisch unter 06031 169906.